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    Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber in der Pflicht - Zeiterfassungssysteme müssen eingeführt werden!

    Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber in der Pflicht – Zeiterfassungssysteme müssen eingeführt werden!

    Was als Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und dem Wunsch nach Arbeitszeiterfassung begann, führt nun zur Pflicht für alle deutschen Arbeitgeber. Grundlage der Entscheidung war ein Rechtstreit zwischen einem Betriebsrat und dessen Arbeitgeberinnen, welche eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb unterhalten. Die Parteien schlossen 2018 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Eine Einigung zu einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung kam jedoch nicht zustande. Initiativrecht des Betriebsrates Es folgte ein Antrag des Betriebsrates zur Einrichtung einer Einigungsstelle zum Thema „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer elektronischen Zeiterfassung“. Diese wurde von den Arbeitgeberinnen gerügt, woraufhin der Betriebsrat das vorliegende Beschlussverfahren eingeleitet hat. Ziel war die...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
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    Rechtsprechnung

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    Stärkung des Minderheitenschutzes im Betriebsrat

    Die Wahl der Mitglieder eines Betriebsausschusses und der freizustellenden Betriebsratsmitglieder...
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    Elektronische Arbeitszeiterfassung kann vom Personalrat namentlich nicht überprüft werden

    Elektronische Arbeitszeiterfassung kann vom Personalrat namentlich nicht überprüft werden

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 19.03.2014 entschieden, dass...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.03.2014, 6 P 1.13
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

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    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

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