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    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Berufs-, Aus- und Weiterbildung

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Berufs-, Aus- und Weiterbildung

    Aufgabe des Betriebsrates bei der Berufsbildung Grundsätzlich gilt – ein Auszubildender genießt die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer im Betrieb, sodass die Regelungen des BetrVG hier ebenfalls zur Anwendung kommen. Der Betriebsrat und/oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung sollten aber die Auszubildenden während ihrer Ausbildungszeit besonders begleiten und unterstützen. Denn meistens ist die Berufsausbildung der erste Schritt in die Arbeitswelt – und damit oftmals mit kleinen Hürden verbunden. Neben dieser unterstützenden Arbeit stellt sich die Frage der Mitbestimmung. Der Betriebsrat hat bei Berufsausbildung die Aufgabe darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, der Krankenpflegegesetze usw. und auch die geltende Ausbildungsordnung...
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