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    Ersatzmitglieder und nachwirkender Schutz;kein Automatismus

    Ersatzmitglied in der JAV und der nachwirkende Schutz

    Wer sich aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung einbringt, der genießt nach Ausbildungsende einen besonderen Schutz nach § 78a BetrVG. Doch wie verhält es sich bei Ersatzmitgliedern? Dazu hatte das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Keine JAV-Tätigkeiten Eine Auszubildende rückte für zwei Monate als Ersatzmitglied in die JAV nach. Sie nahm jedoch an keiner JAV-Sitzung teil und übte keine nachweisbaren JAV-Aufgaben aus. Nach Ende der Ausbildung verlangte sie ihre unbefristete Übernahme unter Berufung auf den besonderen Schutz nach § 78a BetrVG. Kein nachwirkender Schutz Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass ein nachwirkender Schutz nur besteht, wenn das Ersatzmitglied während der Vertretungszeit tatsächlich JAV-Aufgaben...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 04.04.2014, 13 Sa 40/14
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    Fehlerhafte Einordnung von Auszubildenden als Arbeitnehmer

    Nicht jede Ausbildung führt automatisch zur Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des...
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    Teilnahme nicht wahlberechtigter Personen an der JAV-Wahl

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    Wahlberechtigt und wählbar zur JAV sind nur Jugendliche und Auszubildende,...
    Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.08.2025, BVerwG 5 PA 2.24
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    Fehlerhafte Einordnung von Auszubildenden als Arbeitnehmer

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    Nicht jede Ausbildung führt automatisch zur Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.11.2013, 7 ABR 76/11
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    Urlaubsanspruch von Jugendlichen, Informationen für Betriebsrat und Personalrat

    Urlaubsanspruch für Jugendliche

    Die schönste Zeit im Jahr - ganz klar - der...
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    Falsche Berechnung der Anzahl der JAV-Mitglieder_stock.adobe.com

    Falsche Berechnung der Anzahl der JAV-Mitglieder

    Die Anzahl der zu wählenden JAV-Mitglieder richtet sich nach der...
    Quelle: OVG, Beschluss vom 18.06.2015, OVG 62 PV 15.14
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