• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Kündigung

    Bewerber für Wahlvorstand haben keinen Sonderkündigungsschutz!

    Bewerber für Wahlvorstand haben keinen Sonderkündigungsschutz!

    BAG 31.07.2014 – Äußert sich ein Bewerber für den Wahlvorstand absichtlich geschäftsschädigend und falsch zu Verhältnissen im Unternehmen und werden diese Aussagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten ist jedoch erlaubt. Den Unterschied dabei machen Inhalt und Kontext der Äußerung. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil 2 AZR 505/13.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 31.07.2014, 2 AZR 505/13
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Umgruppierung ohne Beteiligung? BAG sieht klare Pflichten für Arbeitgeber

    In der Praxis wird der Betriebsrat häufig erst dann beteiligt,...

    Betriebsrat ohne Leitung vor Ort? BAG setzt Grenzen bei digital organisierten Betrieben

    Plattformarbeit, digitale Steuerung und zunehmend dezentrale Organisation stellen Betriebs- und...
    Zur Urteilssammlung

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen

    Ihr fundierter Einstieg ins Arbeitsrecht – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch

    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    Zu den Seminaren