• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

    Hygienekleidung am Arbeitsplatz – Wer muss die Reinigung bezahlen

    Hygienekleidung am Arbeitsplatz – Wer muss die Reinigung bezahlen?

    In lebensmittelverarbeitenden Betrieben hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter/innen saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Dazu gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf seine eigenen Kosten. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesarbeitsgericht am 14.6.2016 gefällt (Az: 9 AZR 181/15). Es könnte Auswirkungen auch auf andere Branchen haben.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.06.2016, 9 AZR 181/15
    Artikel lesen

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates

    Zu den Seminaren

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern

    Wie Sie Beschäftigte bei Arbeitsunfähigkeit begleiten und das BEM im Betrieb wirksam mitgestalten

    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

    Zu den Seminaren