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  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

    Hygienekleidung am Arbeitsplatz – Wer muss die Reinigung bezahlen

    Hygienekleidung am Arbeitsplatz – Wer muss die Reinigung bezahlen?

    In lebensmittelverarbeitenden Betrieben hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter/innen saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Dazu gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf seine eigenen Kosten. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesarbeitsgericht am 14.6.2016 gefällt (Az: 9 AZR 181/15). Es könnte Auswirkungen auch auf andere Branchen haben.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.06.2016, 9 AZR 181/15
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