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    Beendigung der „Telearbeit“ erfordert Zustimmung des Betriebsrates

    Beendigung der „Telearbeit“ erfordert Zustimmung des Betriebsrates

    Eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche es dem Arbeitnehmer ermöglicht, einen Großteil seiner Arbeit von zu Hause aus mit dem Computer zu erledigen, kann nicht durch den Arbeitgeber einseitig gekündigt werden. Zudem stellt eine einseitige Beendigung eine Versetzung im Sinne des BetrVG dar und ist damit durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.09.2014, 12 Sa 505/14
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Außerordentliche Kündigung nach Weihnachtsfeier

    Die Weihnachtszeit ist für viele Betriebe eine Gelegenheit, das vergangene...

    Kein wirksamer Urlaubsverzicht im Prozessvergleich: Das BAG stärkt den Mindesturlaubsanspruch

    Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und die Parteien einen Prozessvergleich schließen,...
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    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - BAG gibt Arbeitgeber Recht

    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes – BAG gibt Arbeitgeber Recht!

    Droht einem Betriebsratsmitglied eine unfreiwillige Versetzung, so muss der Arbeitgeber...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2016, 7 ABR 55/14
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    Ruhezeit - Europäischer Gerichtshof entscheidet: 12 Tage am Stück arbeiten ist rechtens

    Zuweisung zu Stellenpool – hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?

    Werden Arbeitnehmer einem Stellenpool zugewiesen, damit sie als Springer, Aushilfe...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.2017, 12 TaBV 34/17
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    1. Thementag 2026: Arbeitsrecht 2026 im Überblick – kompakt, aktuell, praxisnah

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – Gesetzesänderungen und Urteile für eine starke Betriebsratsarbeit

    am 27.01.2026 in Chemnitz (PLAZA INN Chemnitz)
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 19.05.2026 - 21.05.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Inklusionsvereinbarung erfolgreich gestalten

    Ihr Schlüssel zu gelebter Teilhabe – rechtssicher, praxisnah und wirkungsvoll

    am 24.02.2026 - 26.02.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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