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    Beendigung der „Telearbeit“ erfordert Zustimmung des Betriebsrates

    Beendigung der „Telearbeit“ erfordert Zustimmung des Betriebsrates

    Eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche es dem Arbeitnehmer ermöglicht, einen Großteil seiner Arbeit von zu Hause aus mit dem Computer zu erledigen, kann nicht durch den Arbeitgeber einseitig gekündigt werden. Zudem stellt eine einseitige Beendigung eine Versetzung im Sinne des BetrVG dar und ist damit durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.09.2014, 12 Sa 505/14
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Ersatzmitglied in der JAV und der nachwirkende Schutz

    Wer sich aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung einbringt, der...

    Teilnahme nicht wahlberechtigter Personen an der JAV-Wahl

    Wahlberechtigt und wählbar zur JAV sind nur Jugendliche und Auszubildende,...

    Fehlerhafte Einordnung von Auszubildenden als Arbeitnehmer

    Nicht jede Ausbildung führt automatisch zur Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des...
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    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - BAG gibt Arbeitgeber Recht

    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes – BAG gibt Arbeitgeber Recht!

    Droht einem Betriebsratsmitglied eine unfreiwillige Versetzung, so muss der Arbeitgeber...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2016, 7 ABR 55/14
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    Ruhezeit - Europäischer Gerichtshof entscheidet: 12 Tage am Stück arbeiten ist rechtens

    Zuweisung zu Stellenpool – hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?

    Werden Arbeitnehmer einem Stellenpool zugewiesen, damit sie als Springer, Aushilfe...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.2017, 12 TaBV 34/17
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 19.05.2026 - 21.05.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    am 09.06.2026 - 11.06.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    am 25.08.2026 - 27.08.2026 in Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)
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