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    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - BAG gibt Arbeitgeber Recht

    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes – BAG gibt Arbeitgeber Recht!

    Droht einem Betriebsratsmitglied eine unfreiwillige Versetzung, so muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Verweigert dieser seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen. Doch unter welchen Umständen wird hier die Zustimmung ersetzt und somit der Betriebsrat gegen seinen Willen versetzt? Diese Entscheidung hatte das BAG 2016 zu treffen.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2016, 7 ABR 55/14
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