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    Beendigung der „Telearbeit“ erfordert Zustimmung des Betriebsrates

    Beendigung der „Telearbeit“ erfordert Zustimmung des Betriebsrates

    Eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche es dem Arbeitnehmer ermöglicht, einen Großteil seiner Arbeit von zu Hause aus mit dem Computer zu erledigen, kann nicht durch den Arbeitgeber einseitig gekündigt werden. Zudem stellt eine einseitige Beendigung eine Versetzung im Sinne des BetrVG dar und ist damit durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.09.2014, 12 Sa 505/14
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    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - BAG gibt Arbeitgeber Recht

    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes – BAG gibt Arbeitgeber Recht!

    Droht einem Betriebsratsmitglied eine unfreiwillige Versetzung, so muss der Arbeitgeber...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2016, 7 ABR 55/14
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    Ruhezeit - Europäischer Gerichtshof entscheidet: 12 Tage am Stück arbeiten ist rechtens

    Zuweisung zu Stellenpool – hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?

    Werden Arbeitnehmer einem Stellenpool zugewiesen, damit sie als Springer, Aushilfe...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.2017, 12 TaBV 34/17
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates

    am 27.10.2026 - 29.10.2026 in Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
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    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern

    Wie Sie Beschäftigte bei Arbeitsunfähigkeit begleiten und das BEM im Betrieb wirksam mitgestalten

    am 03.11.2026 - 05.11.2026 in Zeulenroda (Bio-Seehotel Zeulenroda)
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    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

    am 03.11.2026 - 05.11.2026 in Leipzig (Dorint Hotel Leipzig)
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