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    Beendigung der „Telearbeit“ erfordert Zustimmung des Betriebsrates

    Beendigung der „Telearbeit“ erfordert Zustimmung des Betriebsrates

    Eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche es dem Arbeitnehmer ermöglicht, einen Großteil seiner Arbeit von zu Hause aus mit dem Computer zu erledigen, kann nicht durch den Arbeitgeber einseitig gekündigt werden. Zudem stellt eine einseitige Beendigung eine Versetzung im Sinne des BetrVG dar und ist damit durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.09.2014, 12 Sa 505/14
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Betriebsrat braucht Unterstützung: Warum KI Büropersonal nicht automatisch ersetzt

    Digitalisierung und KI verändern die Arbeitswelt – aber nicht automatisch...

    Personalratswahl unwirksam: Wenn der Aushang nicht nachweisbar ist

    Schon kleine Formfehler können große Folgen haben: Ein Beschluss zeigt,...
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    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - BAG gibt Arbeitgeber Recht

    Unfreiwillige Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes – BAG gibt Arbeitgeber Recht!

    Droht einem Betriebsratsmitglied eine unfreiwillige Versetzung, so muss der Arbeitgeber...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2016, 7 ABR 55/14
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    Ruhezeit - Europäischer Gerichtshof entscheidet: 12 Tage am Stück arbeiten ist rechtens

    Zuweisung zu Stellenpool – hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?

    Werden Arbeitnehmer einem Stellenpool zugewiesen, damit sie als Springer, Aushilfe...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.2017, 12 TaBV 34/17
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    am 09.06.2026 - 11.06.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen

    Ihr fundierter Einstieg ins Arbeitsrecht – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch

    am 18.08.2026 - 20.08.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    am 25.08.2026 - 27.08.2026 in Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)
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