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    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt!

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt!

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nicht dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitgeber behauptet, die Arbeitnehmerin habe einen Tag vor Einreichung bei einem persönlichen Zusammentreffen gesund gewirkt. Dies urteilte das Arbeitsgericht Berlin. Zu dieser Beurteilung sei der Arbeitgeber wegen mangelnder medizinischer Sachkunde nicht in der Lage, so das Gericht.
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 14.02.2014, 28 Ca 18429/13
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