• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Arbeitsunfähigkeit

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt!

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt!

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nicht dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitgeber behauptet, die Arbeitnehmerin habe einen Tag vor Einreichung bei einem persönlichen Zusammentreffen gesund gewirkt. Dies urteilte das Arbeitsgericht Berlin. Zu dieser Beurteilung sei der Arbeitgeber wegen mangelnder medizinischer Sachkunde nicht in der Lage, so das Gericht.
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 14.02.2014, 28 Ca 18429/13
    Artikel lesen

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    1.Thementag 2027: Arbeitsrecht aktuell

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – kompakt, aktuell und praxisnah

    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Arbeitsrechtliche Fragen zu Urlaub, Teilzeit, Befristung sowie Krankheit verstehen und beantworten

    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 3: Mitbestimmen mit Wirkung – die Betriebsvereinbarung

    Mit Betriebsvereinbarungen Arbeitsbedingungen wirksam regeln und Mitbestimmung im Betrieb durchsetzen

    Zu den Seminaren