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    Vorsicht! Fremdsprachiger Arbeitsvertrag - Hier ist der Arbeitnehmer in der Pflicht!

    Vorsicht! Fremdsprachiger Arbeitsvertrag – Hier ist der Arbeitnehmer in der Pflicht!

    Die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der potentielle Arbeitnehmer dieser Sprache nicht mächtig ist. Zu dieser Entscheidung gelangten die Richter des BAG mit Ihrem Urteil vom 19.03.2014.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.03.2014, 5 AZR 252/12 (B)
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