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  • Betriebsratswahl

    Falschinformaation durch Mitglied des Wahlvorstandes ist kein Kündigungsgrund

    Falschinformation durch Mitglied des Wahlvorstandes ist kein Kündigungsgrund

    Die fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden aufgrund eines Rechtsirrtums und einer damit verbundenen Falschinformation des Arbeitgebers ist nicht rechtens. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil. Minderheitengeschlecht mit mindestens einem Sitz im Betriebsrat? Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1993 beschäftigt. Seit 2018 ist sie Betriebsratsvorsitzende. Bei der Betriebsratswahl waren 155 Männer und 10 Frauen wahlberechtigt. Als Teil des Wahlvorstandes hatte die Klägerin der Arbeitgeberin mitgeteilt, dass das Minderheitengeschlecht im Betrieb mit mind. einem Sitz vertreten sein müsste. Dies wären in diesem Fall die Frauen. Sie bezog sich dabei auf § 15 Abs. 2 BetrVG. Darin heißt es:...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 04.09.2020, 19 Ca 1827/20
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Stärkung des Minderheitenschutzes im Betriebsrat

    Die Wahl der Mitglieder eines Betriebsausschusses und der freizustellenden Betriebsratsmitglieder...
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    Auch ein Filialleiter darf in den Betriebsrat gewählt werden!

    Auch ein Filialleiter darf in den Betriebsrat gewählt werden!

    Ist ein Filialleiter zwingend ein leitender Angestellter und somit nicht...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 27.06.2018, 3 BV 3a/18
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    Verstoß gegen Bekanntmachungspflichten aus § 10 WO führt zu Unwirksamkeit der Betriebsratswahl

    Verstoß gegen Bekanntmachungspflichten aus § 10 WO führt zu Unwirksamkeit der Betriebsratswahl

    Bei der Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl lauern verschiedene Fallstricke,...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.10.2021, 7 ABR 36/20
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    Betriebsratswahl – gültig, trotz zu wenig Kandidaten

    Betriebsratswahl – gültig, trotz zu wenig Kandidaten

    Die Errichtung eines Betriebsrates ist in Betrieben mit mindestens fünf...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.04.2024, 7 ABR 26/23
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren

    Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

    am 12.11.2025 in Chemnitz (Business-Hotel Artes)
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 11.11.2025 - 13.11.2025 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Hand steckt Zettel mit ausgeschnittenen Figuren in eine Wahlbox - Seminar für neubestellte Wahlvorstände

    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

    Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen

    am 02.12.2025 - 03.12.2025 in Dresden (Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden)
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