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    BAG Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen unabhängigen Internet- und Telefonanschluss

    BAG: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen unabhängigen Internet- und Telefonanschluss

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, dem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen, der von seinem Netzwerk unabhängig ist. Genauso wenig muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im April in letzter Instanz entschieden und damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen bestätigt.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14
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