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    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nach § 98 BetrVG

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nach § 98 BetrVG

    Nach § 98 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Durchführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht. Doch der Begriff der betrieblichen Berufsbildung ist weit auszulegen. Im Sinne des § 1 Abs. 1 BBiG fallen darunter Maßnahmen der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung. Dennoch kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberseite, wie weit dieses Mitbestimmungsrecht tatsächlich reicht. So auch im zugrundeliegenden Fall. Ein bundesweit tätiges Einzelhandelsunternehmen mit insgesamt 68 Filialen plante, Reparaturen an einzelnen Produkten künftig nicht mehr von einem externen Dienstleister durchführen zu lassen. Stattdessen plante der Arbeitgeber, dass diese Reparaturen von den eigenen Mitarbeitern...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 04.03.2025, 13 BVGa 5/25
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    Stärkung des Minderheitenschutzes im Betriebsrat

    Die Wahl der Mitglieder eines Betriebsausschusses und der freizustellenden Betriebsratsmitglieder...
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    Betriebsrat muss über vorgesehene Entgeltstufe informiert werden - Urteil des BAG 1 ABR 25/23

    BAG: Betriebsrat muss über vorgesehene Entgeltstufe informiert werden

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen gemäß § 99...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.07.2024, 1 ABR 25/23
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