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    Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten bei Kündigung durch Arbeitnehmer, Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Forderung eines Arbeitgebers

    Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten bei Kündigung

    Ein Arbeitgeber kann verlangen, dass Beschäftigte nach einer finanzierten Fortbildung für eine gewisse Zeit im Unternehmen bleiben. Doch was passiert, wenn jemand vorher aus persönlichen Gründen kündigt? Ist eine Rückzahlung der Fortbildungskosten dann verpflichtend? Arbeitnehmerin kündigt innerhalb der Bindungsfrist Eine Altenpflegerin absolvierte eine vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung zur „Fachtherapeutin Wunde ICW“. Im Fortbildungsvertrag war in § 3 „Bindungsfrist und Rückzahlungsfrist“ festgelegt, dass sie nach Abschluss der Schulung mindestens sechs Monate im Unternehmen bleiben oder anteilig die Kosten von 4.090 Euro zurückzahlen sollte. Die Fortbildungsmaßnahme schloss die Beklagte am 3. Dezember 2019 erfolgreich ab. Mit Schreiben vom 29. November 2019 kündigte...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.03.2022, 9 AZR 260/21
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