Seminare zum Thema "Arbeitsrecht"
Seminare zum Arbeitsrecht sind für alle Gremienvertreter relevant und bilden zusammen mit den Themen des Betriebsverfassungsrechts die Basis für eine erfolgreiche Interessenvertretung.
Arbeitsvertrag, Kündigung und Co.
Als Betriebsrat, JAV, SBV oder Personalrat sind Sie häufig der erste Ansprechpartner, wenn es um Arbeitsvertrag, Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit sowie Fragen rund um Kündigungen geht. Dafür ist fundiertes Wissen über die geltenden arbeitsrechtlichen Gesetze erforderlich. Unsere praxisnahen Seminare vermitteln Ihnen alle relevanten Inhalte, sodass Sie den Überblick im Paragrafen-Dschungel behalten.

Starten Sie noch heute und sichern sich einen der Plätze in unseren Grundlagenseminaren:
Das komplette Seminarangebot zum Thema "Arbeitsrecht"
Präsenz-Seminare
Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen
Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten
Arbeitsrecht Teil 3: Arbeitsrecht trifft Sozialrecht – Klarheit bei Rente, Unfall und Arbeitslosigkeit
Arbeitsrecht Teil 4: Mutterschutz, Elternzeit & Pflegezeit
Update Arbeitsrecht 2026 – kompakt für Betriebsräte
Inhouse-Seminare
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Wissen für Betriebsräte
Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb
Grundlagen des Arbeitsrechts kompakt – Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Sozialrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte – kompakt
Übertragung ärztlicher Aufgaben in der Pflege – Ihre Mitbestimmung bei rechtlichen Risiken

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!
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Informationen und Service
Vorlagen und Formulare
Sie haben die Wahl: Offene Seminare oder Kompaktseminare
Ob freigestellt oder neben der täglichen Arbeit – Seminare kosten Zeit. Sie können daher entweder einzelne offene Seminartermine buchen oder unsere Kompaktseminare besuchen, die mehrere Themen in einem fünftägigen Seminar bündeln und auf die wichtigsten Schwerpunkte konzentrieren.
Grundlagen im Arbeitsrecht für Gremienvertreter
Unsere Grundlagenseminare Arbeitsrecht vermitteln Ihnen die wichtigsten Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer:innen und deren Mitbestimmung durch das Gremium. Themen:
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Arbeitsvertrag, Teilzeit und Befristung
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Kündigung und Mitbestimmung
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Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit
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Sozialrechtliche Belange wie Rente und Pflege
Besonders praxisnah: Teilnehmende besuchen Arbeits- oder Sozialgerichte, um Verhandlungen hautnah mitzuerleben.
Highlightveranstaltung „Update Arbeitsrecht“
Unsere jährliche Veranstaltung „Update Arbeitsrecht“ bietet ein Auffrischungsprogramm zu aktuellen Gesetzesänderungen, praxisnahen Handlungsempfehlungen und Netzwerkmöglichkeiten. Höhepunkt: Verhandlungen am Bundesarbeitsgericht live miterleben.
Spezialseminare für bestimmte Branchen
Im medizinischen Bereich stehen besondere Anforderungen im Fokus:
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Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Haftungs- und strafrechtliche Aspekte
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Mitbestimmung bei der Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegepersonal
Inhouse-Seminare zum Arbeitsrecht
Alle Themen können auch als Inhouse-Seminare für das gesamte Gremium gebucht werden – etwa zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder als Themenmix nach Bedarf. Wir erstellen Ihnen gern ein maßgeschneidertes Angebot.
FAQ zu Seminaren Arbeitsrecht
Warum sind Arbeitsrechtsseminare für Gremienvertreter wichtig?
Gremien müssen bei Fragen zu Arbeitsvertrag, Kündigung, Eltern- oder Pflegezeit kompetent beraten und mitbestimmen können. Seminare vermitteln praxisnahes Wissen und aktuelle Gesetzesänderungen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Grundlagen- und Spezialseminaren?
Grundlagenseminare vermitteln alle relevanten Arbeitsrechtsinhalte praxisnah. Spezialseminare vertiefen einzelne Themen, z. B. arbeitsrechtliche Fragen im medizinischen Bereich.
Finden die Seminare nur als Präsenzveranstaltungen statt?
Offene Seminare werden regelmäßig in Seminarhotels angeboten. Alle Themen können auch als Inhouse-Seminar direkt für das gesamte Gremium durchgeführt werden.
Wer trägt die Kosten und wer wird freigestellt?
Betriebsratsmitglieder
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Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
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Kostentragung: § 40 BetrVG
JAV-Mitglieder
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Freistellung: § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG
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Kostentragung: § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
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Freistellung: § 179 Abs. 4 SGB IX
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Kostentragung: § 179 Abs. 8 SGB IX
Personalratsmitglieder
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Freistellung: § 46 BPersVG bzw. analoge Landesregelungen
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Kostentragung: Entsprechend der Freistellungspflicht trägt der Dienstherr die Kosten