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    Aufsichtsratswahl nach dem Drittelbeteiligungsgesetz

    Aufsichtsratswahl nach dem Drittelbeteiligungsgesetz

    Eine Mitbestimmung von Beschäftigten kann nicht nur in der betrieblichen Mitbestimmung durch Betriebsräte oder in der tariflichen Mitbestimmung durch Gewerkschaften bestehen, sondern sie drückt sich auch in einer Unternehmensmitbestimmung über Aufsichtsräte aus. Was bedeutet Drittelbeteiligung? Aufsichtsräte werden in größeren Kapitalgesellschaften, wie Aktiengesellschaften, GmbH, eingetragenen Genossenschaften usw. gebildet und sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, zu überwachen und zu kontrollieren und ist bei grundlegenden Unternehmensentscheidungen einzubeziehen. Das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) regelt dabei das Verfahren in Unternehmen, die mehr als 500 bis 2000 Arbeitnehmende beschäftigen. Drittelbeteiligung heißt dabei, dass der Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Vertretern...
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