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    Außerordentliche Kündigung nach Weihnachtsfeier

    Außerordentliche Kündigung nach Weihnachtsfeier

    Die Weihnachtszeit ist für viele Betriebe eine Gelegenheit, das vergangene Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen, oft mit einer Feier oder einem kleinen Fest für die Mitarbeiter. Doch nicht jede Weihnachtsfeier verläuft harmlos. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn zeigt, dass auch bei festlicher Stimmung Verbales Fehlverhalten ernsthafte Konsequenzen haben kann. Kein Wechselgeld – sexuelle Belästigung folgt Im zugrunde liegenden Fall fand die betriebliche Weihnachtsfeier einer kleinen Fußbodenlegefirma im Dezember 2022 statt. Der Kläger, ein 32-jähriger Bodenleger, und seine Kollegen nahmen gemeinsam mit ihren Lebenspartnern teil. Während des Abends kam es zu einem Vorfall zwischen dem Kläger und der einzigen weiblichen Teilzeitkraft...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 26.04.2023, 3 Ca 1501 e/22
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