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    Betriebsrat muss bei wiederholter Kündigung erneut angehört werden

    Betriebsrat muss bei wiederholter Kündigung erneut angehört werden

    Nach einer formell unwirksamen Kündigung, die dem Arbeitnehmer zugegangen ist, muss der Betriebsrat vor einer erneuten Kündigung erneut angehört werden. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 03.05.2014 entschieden.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.05.2014, 6 Sa 354/13
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