• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

    Grundsatzentscheidung zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften

    Grundsatzentscheidung zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften

    Die Richter des LSG Essen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung vom 26.11.2014 festgestellt, dass Pflegekräfte auf einer Intensivstation, gegebenenfalls befristet, als Arbeitnehmer beschäftigt werden müssen und die Klinik für sie Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat.
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2014, L 8 R 573712
    Artikel lesen

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates

    Zu den Seminaren

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern

    Wie Sie Beschäftigte bei Arbeitsunfähigkeit begleiten und das BEM im Betrieb wirksam mitgestalten

    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

    Zu den Seminaren