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    Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes durch Aufhebungsvertrag

    Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes durch Aufhebungsvertrag

    Wird ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied geschlossen und werden dazu eine Abfindung und ggf. weitere Zuwendungen vereinbart, so stellt sich die Frage, ob eine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitgliedes vorliegt. Demnach wären geschlossene Vereinbarungen, die gegen § 78 Satz 2 BetrVG verstoßen, nichtig. Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes Der Kläger in diesem Fall war seit 1983 bei der Beklagten beschäftigt. Seit 2006 war er zudem Vorsitzender des Betriebsrates. Die Arbeitgeberin beantragte im Juli 2013 die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung des Klägers aufgrund verhaltensbedingter Gründe. Der Kläger bestritt dies. Aufhebungsvertrag, Freistellung, Vergütungsfortzahlung und Abfindung Dennoch kam es...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.03.2018, 7 AZR 590/16
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    Unzulässige Begünstigung eines Personalratsmitgliedes

    Unzulässige Begünstigung eines Personalratsmitgliedes

    Sowohl für Betriebsräte als auch für Personalräte gilt ein sogenanntes...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.10.2019, 17 Sa 2297/18
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