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    BAG stärkt Betriebsratswahlen Einladung zur Wahlversammlung auch ohne Übersetzung zulässig

    BAG stärkt Betriebsratswahlen: Einladung zur Wahlversammlung auch ohne Übersetzung zulässig

    Die Einleitung einer Betriebsratswahl ist in der Praxis häufig mit Unsicherheiten verbunden. Gerade in größeren Betrieben, Schichtsystemen oder Belegschaften mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen stellt sich immer wieder die Frage, wie eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands ordnungsgemäß einzuladen ist. Müssen Einladungen übersetzt werden? Ist eine Einladung in einfacher oder leichter Sprache erforderlich? Und was passiert, wenn der Wahlversuch auf der Versammlung scheitert? Solche formalen Fragen werden in der Praxis teils auch zum Anlass genommen, Betriebsratswahlen zu verzögern. Mit seinem Beschluss vom 24. September 2025 hat das Bundesarbeitsgericht nun wichtige Klarstellungen getroffen und die Anforderungen an die Einladung zur Wahlversammlung deutlich praxisnäher...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.09.2025, 7 ABR 24/24
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