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    Richtungsweisendes BAG-Urteil zur Schichtarbeit bei gesundheitlichen Problemen

    Richtungsweisendes BAG-Urteil zur Schichtarbeit bei gesundheitlichen Problemen

    Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, ist sie nicht arbeitsunfähig krank. Vielmehr muss der Arbeitgeber bei der Einteilung auf die gesundheitlichen Defizite Rücksicht nehmen. Kommt er dem nicht nach, kommt er in Annahmeverzug, da die Krankenschwester weiterhin alle vertraglich geschuldeten Tätigkeiten ausführen kann. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 9. April 2014. Der Fall: Die Klägerin arbeitet seit vielen Jahren bei der Beklagten, Betreiberin eines Krankenhauses mit sogenannter Vollversorgung. Arbeitsvertraglich wurde geregelt, das sie im Rahmen begründet betrieblicher Notwendigkeit zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet ist. Nach einer Betriebsvereinbarung ist...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.04.2014, 10 AZR 637/13
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