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    Ab wann stehen Teilzeitkräften Zuschläge für Überstunden zu

    Ab wann stehen Teilzeitkräften Zuschläge für Überstunden zu

    Wann gelten Arbeitsstunden eigentlich als „Mehrarbeit“ und ab welchem Zeitpunkt müssen Zuschläge gezahlt werden? Gilt für Teilzeitkräfte automatisch dieselbe Schwelle wie für Vollzeitbeschäftigte, oder müssen Arbeitgeber die Grenzen anteilig anpassen? Diese Fragen beschäftigen viele Betriebe, denn tarifliche oder betriebliche Regeln unterscheiden sich häufig. Das BAG hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen und klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter gestellt werden dürfen. Es geht um die Frage, ob Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden müssen, unabhängig davon, wie viele Stunden ein Teilzeitbeschäftigter regulär arbeitet. Kläger in Teilzeit fordert Zuschläge ab Überschreitung seiner individuellen Arbeitszeit Der Kläger arbeitet im bayerischen Groß-...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26.11.2025, 5 AZR 118/23
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