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    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit „Null“ und gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit „Null“ und gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit

    Während der Corona-Pandemie musste in vielen Betrieben Kurzarbeit angeordnet werden. Dabei stellt sich die Frage, ob Urlaubsansprüche entstehen, wenn während der Kurzarbeit eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember 2023 über einen solchen Fall entschieden. Einführung von Kurzarbeit „Null“ aufgrund der Corona-Pandemie Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der seit 2018 bei der Beklagten in der Betriebsschlosserei beschäftigt war. Dieser war in der Zeit vom 13. März 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Arbeitsausfälle vereinbarten die Parteien am 23. März 2020 die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Kurzarbeit bis Ende Dezember 2020. Die...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 05.12.2023, 9 AZR 364/22
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