• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Kurzarbeit

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit „Null“ und gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit „Null“ und gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit

    Während der Corona-Pandemie musste in vielen Betrieben Kurzarbeit angeordnet werden. Dabei stellt sich die Frage, ob Urlaubsansprüche entstehen, wenn während der Kurzarbeit eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember 2023 über einen solchen Fall entschieden. Einführung von Kurzarbeit „Null“ aufgrund der Corona-Pandemie Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der seit 2018 bei der Beklagten in der Betriebsschlosserei beschäftigt war. Dieser war in der Zeit vom 13. März 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Arbeitsausfälle vereinbarten die Parteien am 23. März 2020 die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Kurzarbeit bis Ende Dezember 2020. Die...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 05.12.2023, 9 AZR 364/22
    Artikel lesen

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates

    am 27.10.2026 - 29.10.2026 in Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
    Zu den Seminaren

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern

    Wie Sie Beschäftigte bei Arbeitsunfähigkeit begleiten und das BEM im Betrieb wirksam mitgestalten

    am 03.11.2026 - 05.11.2026 in Zeulenroda (Bio-Seehotel Zeulenroda)
    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

    am 03.11.2026 - 05.11.2026 in Leipzig (Dorint Hotel Leipzig)
    Zu den Seminaren