Seminare zum Thema "Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz"
Gremienvertreterinnen und -vertreter haben weitreichende Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Um diese Kompetenzen fachgerecht umzusetzen, bieten wir praxisorientierte Grundlagen- und Aufbauseminare für Betriebsräte, JAV, SBV und Personalräte. Sie vermitteln Rechte, Pflichten, Mitwirkungsmöglichkeiten und viele praktische Handlungsempfehlungen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Steigende Zahlen psychisch belasteter Beschäftigter machen deutlich, wie aktuell dieses Thema ist. Unsere Seminare beantworten zentrale Fragen: Wie lassen sich Arbeitsbedingungen verbessern? Wie können körperliche und psychische Belastungen reduziert werden? Wie unterstützt das Gremium erkrankte Beschäftigte und schützt sich selbst vor Überlastung?
Die offenen Seminare finden regelmäßig mit festen Terminen in ausgewählten Seminarhotels statt. Alle Themen können zudem als Inhouse-Seminar für das gesamte Gremium gebucht werden.

Unsere Empfehlung für den besten Einstieg
Das komplette Seminarangebot zum Thema "Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz"
Präsenz-Seminare
Arbeitsschutz mit Wirkung – Mitbestimmung für gesunde Arbeitsplätze
Psychische Belastung im Blick – Gefährdungsbeurteilung wirksam umsetzen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern
Gefährdungsanzeige nach § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Ihre Handlungssicherheit als Interessenvertretung
Mobbing und sexuelle Belästigung – erkennen und wirksam handeln
Inhouse-Seminare
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt
Arbeitsschutz im Unternehmen – Kompaktseminar für Betriebsräte
Betriebliches Gesundheitsmanagement – gemeinsam für gesunde Arbeit
Burnout-Vorsorge für Betriebsratsmitglieder
Gelingende Gesprächsführung – sensibel handeln bei Mobbing und sexueller Belästigung
Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb
Resilienz statt Burnout – Gesundheit nachhaltig fördern
Souverän kommunizieren im BEM – sensibel begleiten, klar handeln
Sucht am Arbeitsplatz – sensibel erkennen, professionell handeln

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!
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Informationen und Service
Vorlagen und Formulare
Grundlagenseminare für alle Gremienvertreter
Wie können Betriebsräte, JAV, SBV oder Personalräte beim Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz mitbestimmen? Welche Rechte bestehen? Geht es nur um Sicherheit am Arbeitsplatz oder auch um Gefährdungsbeurteilungen und psychische Belastungen?
In unseren Grundlagenseminaren erhalten Sie praxisnahes Wissen und Handlungsempfehlungen. Sie lernen, wie die Mitbestimmung rechtlich verankert ist und welche Lösungsmöglichkeiten für typische Problemfelder existieren.
Spezialseminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wenn die Grundlagen vermittelt sind, können Gremienvertreter gezielt vertiefen:
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Sucht am Arbeitsplatz
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Burnout-Prävention
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Mobbing und sexuelle Belästigung
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Betriebliches Gesundheitsmanagement
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Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)
Schwerpunkte sind die Ursachen und Auswirkungen der Problematiken, deren fachgerechte Bearbeitung und die Erstellung von Betriebsvereinbarungen. So wird sichergestellt, dass alle Gremien ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen können.
Maßgeschneiderte Inhouse-Seminare
Nicht jedes Thema ist für jedes Gremium gleich relevant. Daher bieten wir Inhouse-Seminare an, die individuell auf die Bedürfnisse von Betriebsrat, JAV, SBV oder Personalrat zugeschnitten sind. Erstellen Sie gemeinsam mit unserem Team einen maßgeschneiderten Schulungsplan für Ihr Gremium.
FAQ zu unseren Seminaren Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
Warum sind Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Gremienvertreter wichtig?
Gremien haben ein Mitbestimmungsrecht in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Seminare zeigen praxisnah, wie gesetzliche Vorgaben umgesetzt und Belastungen am Arbeitsplatz reduziert werden können.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Grundlagen- und Spezialseminaren?
Grundlagenseminare vermitteln die rechtlichen Grundlagen und praxisnahe Handlungsmöglichkeiten. Spezialseminare vertiefen einzelne Themen, z. B. Burnout, Mobbing oder betriebliches Gesundheitsmanagement.
Finden die Seminare nur als Präsenzveranstaltungen statt?
Offene Seminare finden regelmäßig in Seminarhotels statt. Zusätzlich können alle Themen als Inhouse-Seminar direkt für das gesamte Gremium durchgeführt werden.
Wer trägt die Kosten und wer wird freigestellt?
Betriebsratsmitglieder
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Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
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Kostentragung: § 40 BetrVG
JAV-Mitglieder
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Freistellung: § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG
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Kostentragung: § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
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Freistellung: § 179 Abs. 4 SGB IX
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Kostentragung: § 179 Abs. 8 SGB IX
Personalratsmitglieder
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Freistellung: § 46 BPersVG bzw. analoge Landesregelungen (z. B. §§ 45 und 47 SächsPersVG)
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Kostentragung: Entsprechend der Freistellungspflicht trägt der Dienstherr die Kosten