Seminare zum Thema "Personalrat"

Praxisorientierte Seminare für Personalräte – Grundlagen und Spezialthemen nach BPersVG und SächsPersVG

Die Arbeit im Personalrat erfordert umfassendes Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten sowie organisatorisches und kommunikatives Geschick. Damit Personalräte ihre Aufgaben erfolgreich wahrnehmen können, sind fundierte Kenntnisse im Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz und in der Kommunikation unverzichtbar.

Wir bieten Ihnen ein breit gefächertes Seminarangebot – von Grundlagenseminaren für Personalräte nach dem BPersVG und SächsPersVG bis hin zu thematisch spezialisierten Seminaren. Auch Personalräte von Jobcentern finden bei uns passende Schulungen. Neben klassischen Seminaren für Personalräte können Sie auch an gemeinsamen Veranstaltungen mit anderen Gremien teilnehmen, beispielsweise zu Themen wie Arbeitsrecht, psychische Gesundheit oder betrieblicher Arbeitsschutz.

Ein besonderes Plus: Unsere Trainer verfügen über jahrelange Praxiserfahrung in der Zusammenarbeit mit Personalräten. So vermitteln wir nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch praxisnahes Handlungswissen, das Sie direkt in Ihrer Dienststelle einsetzen können.

Nutzen Sie unser Seminarangebot, um Ihr Gremium zu stärken und Ihre Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen – vom Grundlagenseminar bis zum maßgeschneiderten Inhouse-Seminar.

Das komplette Seminarangebot zum Thema "Personalrat"

Präsenz-Seminare

Grundlagenseminare
Grundlagenseminar

Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen

Ihr fundierter Einstieg ins Arbeitsrecht – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch
Grundlagenseminar

Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium
Grundlagenseminar

Arbeitsrecht Teil 4: Mutterschutz, Elternzeit & Pflegezeit

Familienfreundlich und rechtssicher – Ihre Handlungssicherheit bei Schutzfristen und Sonderansprüchen
Grundlagenseminar

Datenschutz Teil 1: Datenschutz im Unternehmen – rechtssicher handeln im Gremium

Ihr Durchblick im Datendschungel – rechtliche Sicherheit für Betriebsratsarbeit und Beschäftigtenschutz
Grundlagenseminar

Sicher auftreten, überzeugend reden – Ihre Stimme zählt!

Sprechen mit Wirkung – für Betriebsversammlung, Monatsgespräch & Co.
Spezialseminare
Spezialseminar

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern

Ihre aktive Rolle im BEM – wertschätzend begleiten und rechtlich souverän handeln

Inhouse-Seminare

Diese Seminarthemen sind aktuell auf Wunsch für Ihr Gremium buchbar.
Spezialseminar SächsPersVG

Aufgaben des PR-Vorsitzenden und Stellvertreters – Teil 2 (SächsPersVG)

Ihr Führungsalltag im Griff: Mit Klarheit, Kompetenz und Teamgeist erfolgreich im Vorsitz
Spezialseminar BPersVG

Aufgaben des Vorstandes des Personalrates – Teil 1 (BPersVG)

Mit Sicherheit entscheiden, souverän verhandeln – Ihre Rolle im Jobcenter klar und rechtssicher ausfüllen
Spezialseminar SächsPersVG

Aufgaben des Vorstandes des Personalrates – Teil 1 (SächsPersVG)

Ihr Einstieg in die Personalratsarbeit: fundiert, praxisnah und zukunftssicher
Spezialseminar BPersVG

Aufgaben des Vorstandes des Personalrates – Teil 2 (BPersVG)

Mit Sicherheit entscheiden, souverän verhandeln – Ihre Rolle im Jobcenter klar und rechtssicher ausfüllen
Spezialseminar

Beratung, Problem- und Konfliktlösung im Gremium und mit Beschäftigten

Sicheres Handeln in schwierigen Situationen – empathisch, rechtlich fundiert, lösungsorientiert
Grundlagenseminar

Datenschutz im Betrieb – Kompaktwissen für Betriebsräte

Souveränes Handeln im Datenschutz – rechtssicher, mitbestimmt und praxisnah
Grundlagenseminar

Datenschutz Teil 2: Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte – Aufbauwissen für die Praxis

Expertenwissen für den sicheren Umgang mit Mitarbeiterdaten
Grundlagenseminar

Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb

Ihre Handlungssicherheit bei Überlastung und Haftung – klar erkennen, rechtssicher reagieren
Spezialseminar

Gelingende Gesprächsführung – sensibel handeln bei Mobbing und sexueller Belästigung

Zuhören, begleiten, klären – Ihre kommunikative Stärke in belastenden Gesprächssituationen
Grundlagenseminar

Grundlagen des Arbeitsrechts kompakt – Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

Ihr Fundament für rechtssichere Betriebsratsarbeit – verständlich, praxisnah und topaktuell
Spezialseminar

Konflikte lösen mit System – Mediation im Betriebsalltag professionell nutzen

Vermitteln statt spalten – Ihre Rolle als faire Ansprechperson im Konfliktfall
Spezialseminar BPersVG

Künstliche Intelligenz – Die Möglichkeiten des Personalrates

Ihr Draht zur Dienststelle: Mit Klarheit, Kreativität und rechtlicher Sicherheit kommunizieren
Spezialseminar BPersVG

Öffentlichkeitsarbeit & die Personalversammlung

Ihr Draht zur Dienststelle: Mit Klarheit, Kreativität und rechtlicher Sicherheit kommunizieren
Grundlagen BPersVG

PR 1 – Pflichten, Aufgaben und Selbstmanagement des Personalrates (BPersVG)

Ihr erfolgreicher Einstieg in die Personalratsarbeit: Klarheit, Kompetenz und konstruktive Zusammenarbeit
Grundlagen SächsPersVG

PR 1 – Pflichten, Aufgaben und Selbstmanagement des Personalrates (SächsPersVG)

Ihr Einstieg in die Personalratsarbeit: fundiert, praxisnah und zukunftssicher
Grundlagen BPersVG Jobcenter

PR 2 – Die Aufgaben und Rechte des Personalrates im Jobcenter

Mit Sicherheit entscheiden, souverän verhandeln – Ihre Rolle im Jobcenter klar und rechtssicher ausfüllen
Grundlagen BPersVG

PR 2 – Von der Einstellung bis zur Kündigung – Pflichten und Rechte des Personalrates (BPersVG)

Ihre Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen – souverän, rechtssicher, durchsetzungsstark
Grundlagen SächsPersVG

PR 2 – Von der Einstellung bis zur Kündigung (SächsPersVG)

Ihr Einstieg in die Personalratsarbeit: fundiert, praxisnah und zukunftssicher
Grundlagen BPersVG

PR 3 – Die Mitbestimmung des Personalrates in sozialen Angelegenheiten (BPersVG)

Mit Sicherheit entscheiden, souverän verhandeln – Ihre Rolle im Jobcenter klar und rechtssicher ausfüllen
Spezialseminar

Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb

Ihr souveräner Beitrag zur Suchtprävention – rechtssicher, empathisch und praxisnah
Spezialseminar

Resilienz statt Burnout – Gesundheit nachhaltig fördern

Psychische Belastungen früh erkennen, wirksam handeln – Ihre Rolle in der Prävention
Spezialseminar BPersVG

Schriftverkehr des Personalrates – BPersVG

Ihr rechtssicheres Fundament im Büroalltag: Klar, korrekt und wirkungsvoll kommunizieren
Spezialseminar SächsPersVG

Schriftverkehr des Personalrates – SächsPersVG

Ihre Korrespondenz im Personalrat: rechtssicher, effizient und professionell
Spezialseminar

Schulung des Wahlvorstandes bei Personalratswahlen (BPersVG)

Rechtliche Grundlagen und praktisches Wissen für den Wahlvorstand zur Personalratswahl nach BPersVG
Spezialseminar

Schulung des Wahlvorstandes zur Personalratswahl nach SächsPersVG

Personalratswahl rechtssicher durchführen – Ihr Schlüssel zu einer erfolgreichen Wahl!
Grundlagenseminar

Sozialrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte – kompakt

Ihr fundiertes Wissen für sensible Lebenslagen im Arbeitsverhältnis – kompakt und praxisnah
Spezialseminar

Sucht am Arbeitsplatz – sensibel erkennen, professionell handeln

Verantwortung übernehmen, Prävention stärken – Ihr Beitrag zur betrieblichen Suchthilfe

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!

Maßgeschneiderte Themen, individuell angepasst, an einem Wunschort Ihrer Wahl, exklusiv für Ihr Gremium - Das sind die Inhouse-Seminare bei K&K. Sie möchten mehr erfahren oder eine Anfrage stellen? Dann finden Sie hier alle Informationen.
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Schulungsanspruch für Personalräte

Für Ihr Amt als Interessenvertreter benötigen Sie spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Ihnen anvertrauten Aufgaben ordnungsgemäß und mit dem nötigen Know-how durchzuführen. Dabei gilt vor allem, sich in den Grundlagen des Arbeits- und des Bundespersonalvertretungsgesetzes bzw. SächsPersVG bestens auszukennen. Das heißt, Sie als Personalrat haben die Pflicht, sich dieses Grundlagenwissen in geeigneten Schulungen anzueignen.

§ 51 Abs. 1 BPersVG / § 47 Abs. 1 SächsPersVG

Das Bundespersonalvertretungsgesetz schreibt nach § 51 Abs. 1 dem Personalrat das Recht zu, erforderliche Schulungen zu besuchen. Dadurch ist die Dienststelle in der Pflicht, den Personalrat für erforderliche Schulungen freizustellen und die Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Seminargebühr, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) zu tragen. Gleiches gilt für sächsische Personalräte analog nach dem SächsPersVG nach § 47 Abs. 1.

Erforderlichkeit

Nach § 51 Abs. 1 BPersVG/§ 47 Abs. 1 SächsPersVG ist eine Schulung dann erforderlich, wenn der Personalrat und/oder seine Mitglieder mit dem aktuellen Kenntnisstand nicht in der Lage sind, anfallende Aufgaben zu bewältigen. Für die Aufarbeitung des fehlenden Wissens besteht nun ein erforderlicher Schulungsanspruch.

Grundlagenseminare und Spezialseminare

Dabei sind die Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht und zum Bundespersonalvertretungsgesetz/SächsPersVG für alle Personalratsmitglieder erforderlich. Auch Seminare zum Arbeitsschutz, zur allgemeinen Organisation der PR-Arbeit, zu aktuellen Rechtsprechungen sowie soziales und kommunikatives Basiswissen gelten als erforderliche Kenntnisse für das gesamte Gremium. Aufgrund der fortschreitenden Technik und der Ausbreitung der sozialen Medien, auch im Alltag der Dienststelle, gelten Grundlagenseminare zur Arbeitnehmerüberwachung und zum Umgang mit sozialen Netzwerken als ebenso erforderlich.

Spezialseminare sind laut Gesetz nur dann erforderlich, wenn das vermittelte Wissen des Seminars unmittelbar benötigt wird und bisher im Gremium nicht vorhanden ist. Außerdem kann eine thematische Spezialisierung eines einzelnen PR-Mitgliedes den Besuch eines Spezialseminars begründen.

Betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Bei der terminlichen Entscheidung, wann ein Seminar besucht wird, muss der Personalrat Rücksicht auf die Notwendigkeit der Dienststelle nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten, welche gegen einen Seminarbesuch eines PR-Mitgliedes sprechen, können zum Beispiel zu erwartende Saisonspitzen oder eine fehlende Vertretung sein. Auch ist der Seminarbesuch rechtzeitig dem Dienststellenleiter (mindestens 2 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen, damit dieser genug Zeit hat, den Arbeitsablauf für den Seminarzeitraum umzuorganisieren. Einwände des Dienststellenleiters gegen den Seminarbesuch, z. B. aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten, sollen möglichst von ihm bis zu 14 Tagen nach Unterrichtung durch den PR geäußert werden. Zudem muss der Personalrat die Verhältnismäßigkeit der Kosten beachten. Die Maßnahme darf den Dienststellenleiter nicht unverhältnismäßig hoch belasten. Dennoch darf der Arbeitgeber keine Budgetierung von sich aus vornehmen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 46 BPersVG/§ 45 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG dar.

Kostenübernahme

Nach § 46 BPersVG/§ 45 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG muss die Dienststelle die Kosten tragen. Dazu zählen neben den Seminargebühren die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Reisekosten.