Seminare zum Thema "Personalrat"
Die Arbeit im Personalrat erfordert umfassendes Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten sowie organisatorisches und kommunikatives Geschick. Damit Personalräte ihre Aufgaben erfolgreich wahrnehmen können, sind fundierte Kenntnisse im Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz und in der Kommunikation unverzichtbar.
Wir bieten Ihnen ein breit gefächertes Seminarangebot – von Grundlagenseminaren für Personalräte nach dem BPersVG und SächsPersVG bis hin zu thematisch spezialisierten Seminaren. Auch Personalräte von Jobcentern finden bei uns passende Schulungen. Neben klassischen Seminaren für Personalräte können Sie auch an gemeinsamen Veranstaltungen mit anderen Gremien teilnehmen, beispielsweise zu Themen wie Arbeitsrecht, psychische Gesundheit oder betrieblicher Arbeitsschutz.
Ein besonderes Plus: Unsere Trainer verfügen über jahrelange Praxiserfahrung in der Zusammenarbeit mit Personalräten. So vermitteln wir nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch praxisnahes Handlungswissen, das Sie direkt in Ihrer Dienststelle einsetzen können.
Nutzen Sie unser Seminarangebot, um Ihr Gremium zu stärken und Ihre Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen – vom Grundlagenseminar bis zum maßgeschneiderten Inhouse-Seminar.

Das komplette Seminarangebot zum Thema "Personalrat"
Präsenz-Seminare
Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen
Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten
Arbeitsrecht Teil 4: Mutterschutz, Elternzeit & Pflegezeit
Datenschutz Teil 1: Datenschutz im Unternehmen – rechtssicher handeln im Gremium
Sicher auftreten, überzeugend reden – Ihre Stimme zählt!
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern
Inhouse-Seminare
Aufgaben des PR-Vorsitzenden und Stellvertreters – Teil 2 (SächsPersVG)
Aufgaben des Vorstandes des Personalrates – Teil 1 (BPersVG)
Aufgaben des Vorstandes des Personalrates – Teil 1 (SächsPersVG)
Aufgaben des Vorstandes des Personalrates – Teil 2 (BPersVG)
Beratung, Problem- und Konfliktlösung im Gremium und mit Beschäftigten
Datenschutz im Betrieb – Kompaktwissen für Betriebsräte
Datenschutz Teil 2: Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte – Aufbauwissen für die Praxis
Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb
Gelingende Gesprächsführung – sensibel handeln bei Mobbing und sexueller Belästigung
Grundlagen des Arbeitsrechts kompakt – Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Konflikte lösen mit System – Mediation im Betriebsalltag professionell nutzen
Künstliche Intelligenz – Die Möglichkeiten des Personalrates
Öffentlichkeitsarbeit & die Personalversammlung
PR 1 – Pflichten, Aufgaben und Selbstmanagement des Personalrates (BPersVG)
PR 1 – Pflichten, Aufgaben und Selbstmanagement des Personalrates (SächsPersVG)
PR 2 – Die Aufgaben und Rechte des Personalrates im Jobcenter
PR 2 – Von der Einstellung bis zur Kündigung – Pflichten und Rechte des Personalrates (BPersVG)
PR 2 – Von der Einstellung bis zur Kündigung (SächsPersVG)
PR 3 – Die Mitbestimmung des Personalrates in sozialen Angelegenheiten (BPersVG)
Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb
Resilienz statt Burnout – Gesundheit nachhaltig fördern
Schriftverkehr des Personalrates – BPersVG
Schriftverkehr des Personalrates – SächsPersVG
Schulung des Wahlvorstandes bei Personalratswahlen (BPersVG)
Schulung des Wahlvorstandes zur Personalratswahl nach SächsPersVG
Sozialrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte – kompakt
Sucht am Arbeitsplatz – sensibel erkennen, professionell handeln

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!
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Informationen und Service
Vorlagen und Formulare
Schulungsanspruch für Personalräte
Für Ihr Amt als Interessenvertreter benötigen Sie spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Ihnen anvertrauten Aufgaben ordnungsgemäß und mit dem nötigen Know-how durchzuführen. Dabei gilt vor allem, sich in den Grundlagen des Arbeits- und des Bundespersonalvertretungsgesetzes bzw. SächsPersVG bestens auszukennen. Das heißt, Sie als Personalrat haben die Pflicht, sich dieses Grundlagenwissen in geeigneten Schulungen anzueignen.
§ 51 Abs. 1 BPersVG / § 47 Abs. 1 SächsPersVG
Das Bundespersonalvertretungsgesetz schreibt nach § 51 Abs. 1 dem Personalrat das Recht zu, erforderliche Schulungen zu besuchen. Dadurch ist die Dienststelle in der Pflicht, den Personalrat für erforderliche Schulungen freizustellen und die Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Seminargebühr, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) zu tragen. Gleiches gilt für sächsische Personalräte analog nach dem SächsPersVG nach § 47 Abs. 1.
Erforderlichkeit
Nach § 51 Abs. 1 BPersVG/§ 47 Abs. 1 SächsPersVG ist eine Schulung dann erforderlich, wenn der Personalrat und/oder seine Mitglieder mit dem aktuellen Kenntnisstand nicht in der Lage sind, anfallende Aufgaben zu bewältigen. Für die Aufarbeitung des fehlenden Wissens besteht nun ein erforderlicher Schulungsanspruch.
Grundlagenseminare und Spezialseminare
Dabei sind die Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht und zum Bundespersonalvertretungsgesetz/SächsPersVG für alle Personalratsmitglieder erforderlich. Auch Seminare zum Arbeitsschutz, zur allgemeinen Organisation der PR-Arbeit, zu aktuellen Rechtsprechungen sowie soziales und kommunikatives Basiswissen gelten als erforderliche Kenntnisse für das gesamte Gremium. Aufgrund der fortschreitenden Technik und der Ausbreitung der sozialen Medien, auch im Alltag der Dienststelle, gelten Grundlagenseminare zur Arbeitnehmerüberwachung und zum Umgang mit sozialen Netzwerken als ebenso erforderlich.
Spezialseminare sind laut Gesetz nur dann erforderlich, wenn das vermittelte Wissen des Seminars unmittelbar benötigt wird und bisher im Gremium nicht vorhanden ist. Außerdem kann eine thematische Spezialisierung eines einzelnen PR-Mitgliedes den Besuch eines Spezialseminars begründen.
Betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Bei der terminlichen Entscheidung, wann ein Seminar besucht wird, muss der Personalrat Rücksicht auf die Notwendigkeit der Dienststelle nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten, welche gegen einen Seminarbesuch eines PR-Mitgliedes sprechen, können zum Beispiel zu erwartende Saisonspitzen oder eine fehlende Vertretung sein. Auch ist der Seminarbesuch rechtzeitig dem Dienststellenleiter (mindestens 2 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen, damit dieser genug Zeit hat, den Arbeitsablauf für den Seminarzeitraum umzuorganisieren. Einwände des Dienststellenleiters gegen den Seminarbesuch, z. B. aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten, sollen möglichst von ihm bis zu 14 Tagen nach Unterrichtung durch den PR geäußert werden. Zudem muss der Personalrat die Verhältnismäßigkeit der Kosten beachten. Die Maßnahme darf den Dienststellenleiter nicht unverhältnismäßig hoch belasten. Dennoch darf der Arbeitgeber keine Budgetierung von sich aus vornehmen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 46 BPersVG/§ 45 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG dar.
Kostenübernahme
Nach § 46 BPersVG/§ 45 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG muss die Dienststelle die Kosten tragen. Dazu zählen neben den Seminargebühren die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Reisekosten.