Seminare zum Thema "Schwerbehindertenvertretung"
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) übernimmt eine zentrale Rolle im Betrieb bzw. in der Dienststelle: Sie vertritt die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter, wirkt auf deren Integration hin und achtet auf die Einhaltung der geltenden Gesetze. Damit die SBV diese Aufgaben rechtssicher und wirkungsvoll erfüllen kann, ist fundiertes Wissen in Rechtsfragen, Kommunikation und betrieblicher Praxis unverzichtbar.
Unser Seminarangebot für die SBV umfasst sowohl Grundlagenseminare speziell für Schwerbehindertenvertretungen als auch gemeinsame Seminare mit Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Personalräten. Diese Kombination fördert nicht nur den Wissensaufbau, sondern auch den wertvollen Austausch mit anderen Gremien.
Die Themenpalette reicht von den rechtlichen Grundlagen der SBV-Arbeit nach dem SGB IX über Inklusion, Gesundheitsschutz und Prävention bis hin zu Kommunikations- und Verhandlungstechniken. Ergänzt wird das Angebot durch Spezialseminare, die aktuelle Herausforderungen wie Digitalisierung, Datenschutz oder das Hinweisgeberschutzgesetz in den Blick nehmen.
Nutzen Sie unser praxisnahes Seminarangebot, um Ihre Handlungskompetenz zu erweitern und die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter erfolgreich zu vertreten – von den Grundlagen bis zu spezialisierten Seminaren.

Speziell für die SBV empfohlen
Das komplette Seminarangebot zum Thema "Schwerbehindertenvertretung"
Präsenz-Seminare
Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen
Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten
Arbeitsrecht Teil 3: Arbeitsrecht trifft Sozialrecht – Klarheit bei Rente, Unfall und Arbeitslosigkeit
Arbeitsrecht Teil 4: Mutterschutz, Elternzeit & Pflegezeit
Arbeitsschutz mit Wirkung – Mitbestimmung für gesunde Arbeitsplätze
Datenschutz Teil 1: Datenschutz im Unternehmen – rechtssicher handeln im Gremium
Datenschutz Teil 3: Datenschutz im Betriebsratsbüro – technisch sicher, rechtlich korrekt
Grundlagen der SBV-Arbeit – mit Recht stark für Inklusion
Psychische Belastung im Blick – Gefährdungsbeurteilung wirksam umsetzen
Sicher auftreten, überzeugend reden – Ihre Stimme zählt!
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern
Dienstplangestaltung im Gesundheitswesen – für gerechte Arbeitszeiten und verlässliche Planung
Gefährdungsanzeige nach § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Ihre Handlungssicherheit als Interessenvertretung
Inklusionsvereinbarung erfolgreich gestalten
Mobbing und sexuelle Belästigung – erkennen und wirksam handeln
Update Arbeitsrecht 2026 – kompakt für Betriebsräte
Inhouse-Seminare
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt
Arbeitsschutz im Unternehmen – Kompaktseminar für Betriebsräte
Beratung, Problem- und Konfliktlösung im Gremium und mit Beschäftigten
Betriebliches Gesundheitsmanagement – gemeinsam für gesunde Arbeit
Burnout-Vorsorge für Betriebsratsmitglieder
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Wissen für Betriebsräte
Datenschutz im Betrieb – Kompaktwissen für Betriebsräte
Datenschutz im Betriebsratsbüro & Whistleblowing-Systeme – souverän und rechtssicher handeln
Datenschutz Teil 2: Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte – Aufbauwissen für die Praxis
Dienstplangestaltung im Krankenhaus – rechtssicher und mitbestimmt
Dienstplangestaltung im Rettungsdienst und Krankentransport
Dienstplangestaltung in der ambulanten Altenpflege – für faire Zeiten im fordernden Pflegealltag
Dienstplangestaltung in der stationären Altenpflege
Dienstplangestaltung ohne tarifliche Regelungen
Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb
Gelingende Gesprächsführung – sensibel handeln bei Mobbing und sexueller Belästigung
Grundlagen des Arbeitsrechts kompakt – Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Konflikte lösen mit System – Mediation im Betriebsalltag professionell nutzen
Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb
Resilienz statt Burnout – Gesundheit nachhaltig fördern
SBV-Wahl im vereinfachten Verfahren – Ihre Schulung zur sicheren Umsetzung
Souverän kommunizieren im BEM – sensibel begleiten, klar handeln
Sozialrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte – kompakt
Sucht am Arbeitsplatz – sensibel erkennen, professionell handeln

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!
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Informationen und Service
Vorlagen und Formulare
Der Schulungsanspruch für die SBV
Die Vertrauensperson von schwerbehinderten Menschen hat ebenfalls einen Schulungsanspruch. Dieser ergibt sich aus dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es kann mehrere Stellvertreter* geben, die je nach Anzahl der Schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb zur Unterstützung der Vertrauensperson herangezogen werdenn können. Auch diese haben einen Schulungsanspruch (vgl. Hessisches LAG, Beschluss vom 04.04.2013, 16 TaBVGa 57/13).
* Je 100 schwerbehinderte Arbeitnehmer ist die Hinzuziehung eines weiteren Stellvertreters möglich.
§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
Der Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung ergibt sich aus § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Demnach besteht eine Freistellung zum Besuch einer Weiterbildung ohne Minderung des Arbeitsentgelts, wenn dort Kenntnisse vermittelt werden, welche für die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
Erforderlichkeit
Die Erforderlichkeit ist auch hier gegeben, wenn die vermittelten Kenntnisse zur Erfüllung anstehender Aufgaben benötigt werden und die Vertrauensperson selbst noch nicht über entsprechendes Wissen verfügt.
Kosten
Die Kosten für eine Schulung hat der Arbeitgeber nach § 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX zu tragen.